INSPE in NRW



Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung
Im Vordergrund der intensiven sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII steht, den Klienten in seinen Handlungskonzepten zu unterstützen und diese zu erweitern um so eine Nachsozialisation möglich zu machen. Ziele der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung
Ziel der Hilfe ist eine Stabilisierung der Lebenssituation. Dazu gehören die Entwicklung einer beruflichen oder schulischen Perspektive, die Verselbstständigung in eigener Wohnung und die eigenverantwortliche Einteilung der zur Verfügung stehenden Finanzen.




