NLP-Ausbildungsinstitut Ruhr
Roman Simeunovic
Büro und Postadresse:
Bergweg 35
58313 Herdecke
Institut
Hatzfelder Str. 115
42281 Wuppertal
Tel.: (0176) 10 33 58 10
www.nlp-ausbildungsinstitut.de
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Vertretungsberechtigter Gesellschafter: Roman Simeunovic
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
§1 Anmeldung
Die Anmeldung zu unseren Seminaren kann schriftlich, telefonisch oder per Email erfolgen. Mit der Anmeldung erklären Sie Ihr Einverständis mit den AGB.
§2 Rechnungsstellung
Nach Anmeldung erfolgt die Rechnungsstellung, die als schriftliche Bestätigung zur Anmeldung gilt. Die Preise beziehen sich auf das jeweilige Seminar ohne Anreise und Unterkunft. Zusätzlich wird evtl. eine Tagungspauschale, abhängig vom Tagungsort, fällig. Der Teilnehmerplatz wird nach der Anmeldung reserviert. Nach der Anmeldung wird die Rechnungs- und die evtl. Tagungsgebühr fällig.
§3 Widerrufsrecht
Sie sind an Ihre auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung (nach dem Fernabsatz-Gesetz) nicht mehr gebunden, wenn Sie sie fristgerecht binnen 2 Wochen widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und kann schriftlich (E-Mail ist ausreichend) erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an die Firma NLP-Ausbildungsinstitut, Roman Simeunovic, Bergweg 35, 58313 Herdecke oder an Info@NLP-Ausbildungsinstitut.de. Das Widerrufsrecht gilt nicht, wenn das Rechtsgeschäft einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit zugeordnet werden kann (§ 13 BGB). Falls Sie sich kurzfristiger als 2 Wochen vor Beginn des Seminars anmelden, verzichten Sie auf Ihr Widerrufsrecht. Wenn Sie die Anmeldeunterlagen in unseren Geschäftsräumen ausfüllen und unterschreiben, entfällt das Widerrufsrecht, weil es sich dann um keinen Fernabsatz handelt.
§4 Stornoregelung
Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Seminarbeginn wird die Anmeldegebühr in Höhe von 20% des Seminarpreises einbehalten. Ein späterer Rücktritt ist nur möglich, wenn der freiwerdende Platz durch einen von dem ausfallenden Teilnehmer zu stellenden Ersatzteilnehmer besetzt wird. Ist dieses nicht möglich, ist die komplette Kursgebühr zu zahlen. Bei einer Absage durch den Veranstalter werden die geleisteten Zahlungen entsprechend zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Für die Teilnehmer besteht kein Rücktrittsrecht, wenn der Veranstalter aus triftigen Gründen den vorgesehenen Kurs-leiter oder -ort oder -termin wechseln muss. Im Falle, dass der Seminar Termin einvernehmlich mit dem Teilnehmer verschoben wird, gilt kein kostenfreies Rücktrittsrecht und kein Recht nur die Anmeldegebühr zu bezahlen. Auch wenn der neue Termin länger als 30 Tage nach Bekanntgabe liegt, ist die gesamte Kursgebühr fällig. Die Gruppenzusammensetzung in unseren Seminar-Tagen oder -Wochenenden ist nicht konstant, da Wiederholer und Mitglieder aus verschiedenen Gruppen und Co-Trainer an unseren Seminaren teilnehmen können.
§5 Verantwortung
Jeder der Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und die eigenen Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltung und kommt für verursachte Schäden selbst auf. Die angebotenen Seminare dienen der professionellen Weiterbildung, sie stellen keine Form der Therapie dar. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, Teilnehmer von den Seminaren auszuschließen. Während der Seminare können wir Video- und Ton-Aufzeichnungen vornehmen und die Produkte zu Fortbildungsmedien weiterverarbeiten.
§6 Zertifizierung
Unsere NLP-Ausbildungen werden nach DVNLP-Richtlinien zertifiziert. Staatliche Anerkennungen und Prüfungen sind außerhalb zu erwerben.
§7 Sonstiges
Abweichungen von diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Mündliche Auskünfte und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus einem abgeschlossenen Vertrag wird Hagen vereinbart.
§8 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Herdecke, 31. August 2015 Änderungen vorbehalten