Ab 09.2013 ist die Förderung Ihrer Weiterbildungen
bis zu 2 mal € 2000.- pro Jahr möglich. Und: Sie dürfen sich für eine Fortbildung anmelden, bevor Sie Ihren Bildungsscheck erhalten haben! Wie das geht? Ganz einfach:
· Mit dem „Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen“ fördert das Land NRW berufliche Weiterbildungen. Erhalten können den Bildungsscheck Unternehmens-Mitarbeitende (individueller Zugang) oder das Unternehmen selbst (ausgenommen ist hiervon der öffentliche Dienst).
· Beantragen Unternehmen den Bildungsscheck, gelten besondere Bedingungen: Betriebe unter 250 Mitarbeitenden können auf vereinfachtem Weg bis zu 20 Bildungsschecks erhalten.
· Wenn Sie selbst den Bildungsscheck beantragen, spielt die Betriebsgröße keine Rolle.
· Unter bestimmten Voraussetzungen steht der Bildungsscheck auch für Berufsrückkehrende sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer (in den ersten fünf Jahren) zur Verfügung*.
· Übernommen werden anfallende Fortbildungskosten bis zu max. 50%, höchstens jedoch 2000 Euro pro Bildungsscheck. Diese Förderung können Sie ab sofort jährlich bekommen, nicht wie bisher alle zwei Jahre
· Über den betrieblichen Zugang sogar ein zweites Mal im selben Jahr.